Ganztag an der Schule an den Teichwiesen
Bitte schreiben Sie eine Mail an gts@tws.hamburg.de und bitten um Aufnahme in den Verteiler.
Im Januar werden die Schließzeiten für das gültige Kalenderjahr per Mail an alle Eltern geschickt. Darüber hinaus finden Sie die Information unter den FAQs zum Thema Ferienbetreuung, sowie am Infobrett in den einzelnen Häusern.
Für das Schuljahr 2023/24 sind folgende bisher bekannt:
Pädagogischer Fachtag (keine Schule und keine Ferienbetreuung): 30.10.2023
Winterferien: 27.-29.12.2023
Sommerferien: 22.7.-9.8.2024
Die Abholzeiten der kurzen/offenen Tage gestalten sich wie folgt:
Dienstag und Donnerstag
1. Abholzeit = 15:00 Uhr
2. Abholzeit = 16:00 Uhr
Oder während der Spätbetreuung
Montag, Mittwoch und Freitag
1. Abholzeit = 13:00 Uhr (keine Teilnahme am Ganztag)
2. Abholzeit = 14:30 Uhr (Teilnahme am Free-Flow)
3. Abholzeit = 15:00 Uhr (Teilnahme am Free-Flow)
4. Abholzeit = 16:00 Uhr (Teilnahme am AG-Angebot)
Oder während der Spätbetreuung
Für die Vorschule gibt es an allen Tage die Möglichkeit der 14.00 Uhr Abholung.
In der Spätbetreuung (16.00 -18.00 Uhr) nach 16.00 Uhr kann jederzeit abgeholt werden.
Jedes Jahr erhalten Sie über die Elternvertreterinnen und Elternvertreter das Formular für die Anmeldung zum Ganztag. Über dieses Formular können Sie Ferien sowie Früh- und Spätbetreuung buchen.
Das Formular wurde bisher bei Frau Wittek im Schulbüro abgegeben. Für das Schuljahr 2024/25 wird die Anmeldung über die digitale Schulsoftware erfolgen.
Ja, dies ist jederzeit möglich. Melden Sie sich dafür bei Frau Wittek im Schulbüro.
Das Anmeldeformular erhielten Sie bisher mit den Unterlagen zur Anmeldung für den Ganztag. Die Anmeldung erfolgt ab sofort automatisch über die Schule. Änderungen und Abmeldungen müssen proaktiv von den Eltern erfolgen.
Die Einzugsermächtigung für das Mittagessen muss jedes Jahr neu ausgestellt werden und bei Frau Wittek abgegeben werden.
Nein, diese Möglichkeit der sogenannten „Nur–Esserinnen bzw. Nur-Esser“ gibt es zurzeit nicht. Die früheste Möglichkeiten abzuholen ist
Dienstag und Donnerstag
1. Abholzeit = 15:00 Uhr
2. Abholzeit = 16:00 Uhr
Oder während der Spätbetreuung
Montag, Mittwoch und Freitag
1. Abholzeit = 13:00 Uhr (keine Teilnahme am Ganztag)
2. Abholzeit = 14:30 Uhr (Teilnahme am Free-Flow)
3. Abholzeit = 15:00 Uhr (Teilnahme am Free-Flow)
4. Abholzeit = 16:00 Uhr (Teilnahme am AG-Angebot)
Oder während der Spätbetreuung
Bis 15 Uhr
melden Sie sich bitte im Schulbüro: 040/ 4289 6030.
Ab 15 Uhr
schreiben Sie bitte in einem Notfall (z.B., wenn Sie im Stau stehen und sich verspäten) eine Nachricht an 0170 5665810. Eine Erzieherin oder ein Erzieher wird ab 15 Uhr das Handy bei sich haben und somit eintreffende Nachrichten lesen können.
Bitte nutzen Sie für alle Fragen und Themen, die kein Notfall sind, weiterhin die Mailadresse gts@tws.hamburg.de oder das Telefon im Schulbüro unter der Nummer 040/ 4289 6030.
Ferienbetreuung an der Schule an den Teichwiesen
Es werden grundsätzlich alle Ferien plus Brückentage angeboten.
Ausnahme: Es findet keine Betreuung findet zwischen Weihnachten und Neujahr statt. Darüber hinaus gibt es drei Wochen in den Sommerferien kein Betreuungsangebot. Diese Wochen wechseln jährlich – in einem Jahr sind es die ersten drei vollen Wochen, im nächsten Jahr dann die letzten drei vollen Wochen, an denen keine Betreuung stattfindet.
Die Kern-Betreuungszeit ist von 8–16 Uhr. Bei Bedarf steht eine Frühbetreuung ab 7 Uhr und eine Spätbetreuung bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Zeiten sind bei der Buchung mit anzugeben.
Pädagogischer Fachtag (keine Nachmittagsbetreuung): 30.10.2023
Winterferien: 27.-29.12.2023
Sommerferien: 22.7.-9.8.2024
Eine Abholung ist nach dem Mittagessen ab 14 Uhr möglich, möglichst zur vollen Stunde.
Nein, sie ist kostenpflichtig. Die Ferienbetreuung muss zusammen mit der Anmeldung zur Teilnahme am Ganztagsangebot für ein komplettes Schuljahr gebucht werden. Der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Wochen und ihrer Familiensituation.
Ja, wenn Sie sich in der Kalkulation der benötigen Betreuungszeiten vertan haben. Es kann jedoch nicht direkt vor den Ferien jeweils gebucht werden.
Nach der Anmeldung zur Ferienbetreuung melden wir alle angemeldeten Kinder automatisch zum Mittagessen an. Sollte das Mittagessen nicht benötigt werden, muss eine Abmeldung durch die Eltern erfolgen.
Der Punkt ist in Klärung mit dem Ganztagskoordinatorinnen.
Bitte schreiben Sie eine Mail an gts@tws.hamburg.de und bitten um Aufnahme in den Verteiler.
Eine Abholung ist nach dem Mittagessen ab 14 Uhr möglich, möglichst zur vollen Stunde.
Schulbüro der Schule an den Teichwiesen
In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind bitte bis 07:30 Uhr über die digitale Schulsoftware abmelden. Funktioniert dies nicht bitte telefonisch unter Tel: 040-42896030 krank melden. (Dort läuft ein Anrufbeantworter - bitte nennen Sie Name und Klasse Ihres Kindes).
Die Schulkleidung kann im Schulsekretariat angeschaut werden, die Bestellung erfolgt über unseren Teichwiesen-Onlineshop. Eine Übersicht über alle Artikel finden Sie hier.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „ Unser Team“ unter dem Punkt „Beratungslehrerin“.
Alle Informationen finden Sie hier.
Alle Informationen finden Sie hier.
Alle wichtigen Informationen darüber finden Sie hier.
Caterer und Mittagessen
Alle Ab – und Zubestellungen für das Mittagessen müssen direkt beim Caterer erfolgen. Sollte Ihr Kind erkranken, an einer Klassenfahrt oder einem Schulausflug teilnehmen, müssen Sie Ihr Kind spätestens am Vortag (Montag-Freitag) der Lieferung bis 15.00 Uhr direkt beim Caterer abmelden. Nach 15.00 Uhr und am Liefertag selber sind keine Änderungen mehr möglich.
Die Anmeldung bei der Ferienbetreuung reicht ab dem Schuljahr 2023/2024 und Ihr Kind / Ihre Kinder werden automatisch von der Schule zum Mittagessen angemeldet. Alle anderen Kinder werden automatisch vom Mittagessen abgemeldet.
Eine Anmeldung ist immer nur für ein Schuljahr gültig sind. Alle Schüler werden vom Caterer automatisch zum Schuljahreswechsel abgemeldet.
Sollte der Caterer keine neue Anmeldung/ Einzugsermächtigung erteilt bekommen, bleibt Ihr Kind vom Mittagessen abgemeldet.
Schulweg und Verkehrssicherheit
So früh wie möglich, aber der Schulweg muss vorher gut mit dem Kind geübt werden − mit besonderer Aufmerksamkeit auf kritische Bereiche wie Ein- und Ausfahrten. Der Weg sollte nicht weiter als einen Kilometer sein.
Es bieten sich Schulweggruppen an. Vier Kinder sind eine ideale Gruppengröße. Für die Kinder ist es meistens am einfachsten, sich über Regeln zu verständigen und diese einzuhalten, wenn sie zu einer gemeinsame Klasse oder einer Altersgruppe gehören. Bei Gruppengrößen von vier und mehr Kindern funktionieren reine Mädchengruppen und gemischte Gruppen oft besser als reine Jungengruppen. An der Teichwiesenschule sind diese Schulweggruppen fast alles Fahrradgruppen.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Einschränkung, wann ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule darf. Es gibt aber die dringende Empfehlung, Kinder gemäß ihren Fähigkeiten in Motorik, Gleichgewicht und Gefahrensicht nicht zu früh ganz alleine fahren zu lassen. Eltern von Kindern auf weiterführenden Schulen empfehlen, möglichst viel Fahrradpraxis und Selbständigkeit in der Grundschule schrittweise zu üben, da die Wege später oft länger werden und sich ab der fünften Klasse nicht mehr selbstverständlich Fahrgemeinschaften finden.
Die Erfahrungen der Fahrgruppen haben gezeigt, dass Kinder ab ca. acht Jahren gut in kleinen Gruppen ohne Erwachsene fahren können, wenn sie den Weg vorher in einer begleiteten Fahrgruppe geübt haben (drei bis sechs Kinder ab Vorschulalter oder erste Klasse plus ein Erwachsener).
Natürlich gibt es Fahrgruppen, die die Verkehrsmittel mischen und auch mal mit dem Auto fahren. In den meisten Gruppen hat es sich aber schnell eingespielt, dass jedes Wetter gut genug zum Rad fahren ist und nur bei extremer Glätte die Kinder zu Fuß gehen. Als Ausnahmesituation werden diese Winterspaziergänge meist von allen Beteiligten genossen. Außerdem sind im Bereich der Teichwiesenschule viele Fuß- und Radwege deutlich kürzer als der entsprechende Autoweg.
Kinder unter acht Jahren müssen auf einem Fußweg fahren, sofern einer vorhanden ist, auch wenn sie auf der falschen Seite fahren (unbefestigte Seitenstreifen ohne Bordstein gelten rechtlich nicht als Fußweg und sind zum Fahrradfahren oft nicht geeignet). Kinder zwischen acht und zehn Jahren, die alleine fahren, dürfen auf dem Fußweg fahren, sollten aber auf besondere Gefahrensituationen, die sich durch Gegenverkehr, Ein- und Ausfahrten etc. ergeben, aufmerksam gemacht werden. In einigen Fällen ist das Fahren auf der Straße auch für Kinder zwischen erst acht und zehn Jahren übersichtlicher. Kinder unter acht Jahren müssen an Kreuzungen absteigen und schieben! Doch auch für die älteren Kinder ist es sinnvoll, sich noch möglichst lange an diese Regel zu halten.
An unserer Schule ziemlich leicht. Wenn Sie die Familien mit dem gleichen Schulweg nicht kennen, so sprechen Sie diese auf dem Elternabend an. Alternativ fragen Sie gerne bei den Klassenlehrerinnen und -lehrern nach, ob es nicht möglich ist, zum Schulstart einen Übersichtsplan zu erstellen, welches Kind wo wohnt. Trauen Sie sich, andere Eltern auch dann zu fragen, wenn Sie z. B. aufgrund familiärer oder beruflicher Situation nur eingeschränkt oder gar nicht selbst Kindergruppen begleiten können.